Häufige Fehler

Mögliche Schäden aus Fehlern in der Steuerberatung

Fehlerhafte Steuerberatung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. In vielen Fällen sind die daraus resultierenden Schäden vermeidbar, wenn die Beratung korrekt und sorgfältig erfolgt. Zu den häufigsten Arten von Schäden, die aus Fehlern in der Steuerberatung resultieren können, gehören:

Vermeidbare Steuerbelastungen

Ein häufiger Schaden, der aus falscher Steuerberatung resultiert, sind vermeidbare Steuerbelastungen. Wenn Fehler gemacht werden, die zu unnötigen Steuerzahlungen führen, können diese zusätzlichen Kosten erheblich sein. Die Rechtsprechung bestätigt diese Problematik, wie etwa in den Urteilen des BGH (BGH NJW 1998, 1486, 1487; WM 2005, 2106, 2107).

Nachteile durch nicht genutzte Freibeträge

Ein weiterer bedeutender Schaden kann dadurch entstehen, dass bestimmte Steuerfreibeträge nicht in Anspruch genommen werden. Dies führt zu einer unnötigen Steuerbelastung, die hätte vermieden werden können, wenn die Beratung korrekt erfolgt wäre. Auch hier gibt es präzedenzielle Fälle, die diese Problematik aufzeigen (BGHZ 114, 150, 151 = NJW 1991, 2828).

Mehrbelastungen durch entfallende Steuerbegünstigungen

Fehlerhafte Steuerberatung kann dazu führen, dass bestimmte Steuerbegünstigungen entfallen. Dies bedeutet, dass Steuerzahler höhere Belastungen tragen müssen, weil sie nicht in der Lage sind, Begünstigungen zu nutzen, die ihnen zustehen. Dieses Problem wird durch den BGH in verschiedenen Urteilen anerkannt (BGH NJW-RR 1996, 569, 570).

Zusätzliche Kosten für Überprüfung und Korrektur

Wenn die Steuerberatung fehlerhaft ist, können zusätzliche Kosten anfallen, um diese Fehler zu überprüfen und zu korrigieren. Diese Mehrkosten stellen eine weitere finanzielle Belastung dar, die durch sorgfältige Beratung hätte vermieden werden können (BGH NJW 1993, 2045, 2046).

Bußgelder und Geldstrafen

Fehlerhafte Steuerberatung kann nicht nur zu höheren Steuerlasten führen, sondern auch zu rechtlichen Sanktionen wie Bußgeldern oder Geldstrafen. Bußgelder gemäß § 378 Abs. 1 AO sind ein häufiger Fall, ebenso wie Geldstrafen, die im Zusammenhang mit steuerlichen Vergehen verhängt werden (BGH NJW 1996, 2929; BGH WM 2010, 993 Rn. 7, 10).

Konsolidierte Schadensbetrachtung bei mehreren Beteiligten

Bei der steuerlichen Beratung von Mandanten, die mehrere Beteiligte oder verbundene Unternehmen betreffen, ist eine konsolidierte Betrachtung der Schäden notwendig. Hierbei müssen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Berücksichtigung der Interessen von Angehörigen und Dritten

Ein Schaden, den der Mandant infolge fehlerhafter steuerlicher Beratung erleidet, wird nur dann durch die hiermit bewirkte Steuerersparnis eines Angehörigen oder Dritten ausgeglichen, wenn deren Interessen nach dem Beratungsvertrag ausdrücklich in die Beratung einbezogen wurden. Diese „konsolidierte Schadensbetrachtung“ wird durch die Rechtsprechung anerkannt (BGH NJW 2015, 1373 Rn. 10).

Schadensberechnung bei verbundenen Unternehmen

Wenn die steuerliche Beratung mehrere verbundene Unternehmen betrifft, muss die Schadensberechnung unter Berücksichtigung der Vermögenslage aller beteiligten Unternehmen erfolgen. Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Steuerberater sind die finanziellen Auswirkungen auf die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen. Dies ist ein komplexer Prozess, der von der Rechtsprechung des BGH bestätigt wurde (BGH DB 2016, 523 Rn. 17; 2016, 887 Rn. 10 ff.; 2016, 2955 Rn. 12 ff.).