Willkommen
Steuerberaterhaftung: So machen Sie Regressansprüche gegen Steuerberater geltend
Steuerberater spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen. Sie sorgen dafür, dass Steuerpflichtige ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht und korrekt erfüllen, während sie gleichzeitig nach Wegen suchen, um steuerliche Belastungen zu optimieren.
Doch was passiert, wenn ein Steuerberater Fehler macht oder wichtige Details übersieht? Fehlerhafte Beratung oder Nachlässigkeit kann erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. In solchen Fällen bietet die Steuerberaterhaftung Betroffenen die Möglichkeit, Regressansprüche geltend zu machen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Steuerberater haben, in welchen Fällen eine Haftung eintreten kann und wie Sie sich im Fall von Beratungsfehlern schützen können. Zudem klären wir, wie lange die Verjährungsfristen sind und ob eine Rechtsschutzversicherung bei Rechtsstreitigkeiten mit Steuerberatern hilft.
Pflichten und Verantwortlichkeiten von Steuerberatern: Was Mandanten erwarten können
Steuerberater sind im besten Falle hochqualifizierte Fachleute, die umfassendes Wissen im Bereich der Steuergesetzgebung haben. Ihre Kernaufgaben bestehen darin, Mandanten bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu unterstützen, Steuererklärungen zu erstellen und die steuerlichen Vorteile ihrer Mandanten zu maximieren. Darüber hinaus helfen Steuerberater Unternehmen und Privatpersonen bei der Steuerplanung und der Ermittlung von steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.
Die Aufgaben des Steuerberaters sind in § 33 StBerG geregelt. Dazu gehört die Beratung der Mandanten in Steuersachen, ihre Vertretung sowie die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dies umfasst auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und bei der Buchführung, insbesondere bei der Erstellung von Steuerbilanzen.
Zu den zentralen Pflichten eines Steuerberaters gehören regelmäßig:
- Erstellung von Steuererklärungen: Steuerberater sind verantwortlich dafür, die Steuererklärungen ihrer Mandanten korrekt und fristgerecht bei den Finanzbehörden einzureichen.
- Steuerliche Beratung: Sie bieten Beratung zu steuerlichen Fragen, einschließlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren.
- Einhaltung von Fristen und Gesetzeskonformität: Steuerberater stellen sicher, dass ihre Mandanten alle steuerlichen Vorschriften einhalten und keine Fristen versäumen.
- Vertretung vor Finanzbehörden: Steuerberater können ihre Mandanten auch vor Finanzbehörden vertreten, beispielsweise bei Betriebsprüfungen oder Einspruchsverfahren.
- Finanzbuchführung: Eine der häufigsten Aufgaben von Steuerberatern, ist die ordnungsgemäße Finanzbuchführung. Steuerberater sind dafür verantwortlich, dass alle buchhalterischen Aufzeichnungen korrekt und gesetzeskonform geführt werden.
Eine besonders wichtige Verantwortung eines Steuerberaters besteht darin, den Mandanten umfassend und korrekt zu beraten. Sollten dabei Fehler unterlaufen, wie zum Beispiel falsche Einschätzungen bei der Auslegung von Steuergesetzen oder eine mangelhafte Information über steuerliche Risiken, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters: Schutz im Schadensfall
Steuerberater sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung schützt sowohl den Steuerberater als auch den Mandanten. Im Falle eines Beratungsfehlers, der zu einem finanziellen Verlust des Mandanten führt, tritt die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters in Kraft und deckt die entstandenen Schäden ab.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes, da sie sicherstellt, dass Mandanten im Schadensfall entschädigt werden, auch wenn der Steuerberater selbst die finanziellen Mittel nicht aufbringen könnte.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Wann der Steuerberater persönlich haftet
Obwohl Steuerberater dazu verpflichtet sind, ihre Mandanten sorgfältig und umfassend zu beraten, kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern. Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzliches Handeln können erhebliche Schäden für den Mandanten verursachen. In solchen Fällen kann der Steuerberater regelmäßig direkt für die finanziellen Verluste haftbar gemacht werden.
Einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Fehler eines Steuerberaters sind:
- Das Versäumnis, wesentliche steuerliche Fristen einzuhalten, was zu erheblichen Säumniszuschlägen und Nachzahlungen führt.
- Die fehlerhafte Auslegung von Steuergesetzen, die zu unnötig hohen Steuerzahlungen oder nicht geltend gemachten Steuererleichterungen führt.
- Das bewusste Zurückhalten wichtiger Informationen über steuerliche Risiken.
Wenn nachgewiesen wird, dass der Steuerberater gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat, kann er erfolgreich in Regress genommen werden. In solchen Fällen müssen die Mandanten beweisen, dass der Steuerberater durch sein Handeln oder Unterlassen den Schaden verursacht hat. Einige gesetzliche oder richterrechtliche Vermutungen erleichtern die Beweisführung.
Häufige Fehler haben wir hier zusammengestellt.
Haftung von Steuerberatern gegenüber Dritten
Steuerberater können unter bestimmten Umständen nicht nur ihrem Mandanten, sondern auch Dritten gegenüber haften. Dies tritt ein, wenn der Dritte in den Schutzbereich des Beratungsvertrages einbezogen wird. Die Haftung gegenüber Dritten ist z.B. in folgenden Fällen möglich:
Konkludenter Auskunftsvertrag
Wenn mit einem Dritten ein konkludenter Auskunftsvertrag besteht oder wenn Schutzpflichten aus dem Beratungsvertrag auf Dritte erstreckt werden sollen, kann der Dritte auf die Richtigkeit der Auskünfte, Gutachten oder Jahresabschlüsse vertrauen.
Begünstigung von Dritten durch den Beratungsvertrag
Der Beratungsvertrag kann Dritte begünstigen, beispielsweise bei der Beratung einer OHG oder einer Grundstücksgemeinschaft. In diesen Fällen erstreckt sich die Schutzwirkung der Beratung auch auf die Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft.
Gemeinsame Veranlagungen und ähnliche Beratungsaufträge
In Fällen, in denen ein Steuerberater Eheleute, Gesellschafter oder Kommanditisten berät, erstreckt sich der Beratungsvertrag oft auch auf diese Dritten, wenn ihre Interessen von Beginn an Bestandteil der Beratung waren.
Auftrag erkennbar für Dritte bestimmt
Wenn der Prüfauftrag oder die Beratung erkennbar auch im Interesse Dritter erfolgt, kann der Schutzbereich des Vertrags auf diese Personen ausgeweitet werden, z. B. auf Gesellschafter oder Geschäftsführer, die auf das Ergebnis der Beratung angewiesen sind.
Verjährungsfristen bei Ansprüchen gegen Steuerberater: Schnelles Handeln ist gefragt
Wie bei vielen rechtlichen Ansprüchen gelten auch für Regressansprüche gegen Steuerberater Verjährungsfristen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mandant Kenntnis vom Schaden und der Pflichtverletzung des Steuerberaters erlangt hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist in bestimmten Fällen erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen kann, insbesondere wenn der Schaden nicht sofort erkennbar ist. Es ist daher ratsam, schnell zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen, sobald ein potenzieller Fehler entdeckt wird, um die Ansprüche nicht zu verlieren.
Die Rolle der Rechtsschutzversicherung: Übernimmt sie die Kosten?
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Steuerberater hilfreich sein. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt jedoch von den genauen Bedingungen der Versicherungspolice ab. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten Deckung für Ansprüche im Bereich des Haftungsrechts, jedoch sind spezielle Klauseln oder Erweiterungen für steuerberatungsbezogene Ansprüche erforderlich.
Es ist ratsam, frühzeitig mit der eigenen Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen, um die Details der Police zu klären. In vielen Fällen ist es hilfreich, eine Deckungsanfrage zu stellen, um die mögliche Kostenübernahme im Vorfeld zu prüfen.
Herausgabe von Unterlagen durch den Steuerberater: Ihr Recht als Mandant
Wenn Sie als Mandant den Steuerberater wechseln oder in einen Rechtsstreit mit ihm geraten, haben Sie das Recht, die Herausgabe aller relevanten Unterlagen zu verlangen. Dieses Recht ist in der Regel im Vertragsverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant geregelt und durch gesetzliche Vorschriften abgesichert.
Der Steuerberater muss die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist und in geordnetem Zustand übergeben, damit der neue Steuerberater die steuerlichen Angelegenheiten reibungslos weiterführen kann. Unter bestimmten Umständen kann der Steuerberater jedoch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, etwa wenn berechtigte Honorarforderungen noch offen sind.
Es ist empfehlenswert, die Herausgabe der Unterlagen schriftlich zu fordern und eine klare Frist zu setzen. Falls der Steuerberater die Herausgabe verweigert, kann es erforderlich sein, rechtliche Schritte einzuleiten.