Steuerberaterhaftung

Ihr Steuerberater hat Fehler gemacht?
Wir holen Ihr Geld zurück.

Beratungsfehler, falsche Steuererklärungen, versäumte Fristen — als Mandant haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir setzen Ihre Regressansprüche durch.

3 Jahre

Regelverjährung

100%

Versicherte Berater haften

§ 280

BGB Schadensersatz

Bundesweit

Vertretung möglich

Pflichten & Verantwortung

Wozu ist Ihr Steuerberater verpflichtet?

Steuerberater tragen erhebliche Verantwortung. Bei Pflichtverletzungen haften sie für den entstandenen Schaden.

Steuererklärungen

Korrekte und fristgerechte Erstellung aller Steuererklärungen für Mandanten.

Steuerliche Beratung

Umfassende Beratung zu Optimierungsmöglichkeiten und steuerlichen Risiken.

Gesetzeseinhaltung

Gewährleistung, dass alle steuerlichen Pflichten fristgerecht erfüllt werden.

Mandantenvertretung

Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Finanzbehörden und korrekte Informationen.

Haftung & Versicherung

Wann haftet Ihr Steuerberater?

Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz können Steuerberater für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Beratungsfehler — etwa bei der Auslegung von Steuergesetzen oder Einschätzung steuerlicher Risiken — können erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

Beratungsfehler

Falsche Auslegung von Steuergesetzen, fehlerhafte Einschätzung steuerlicher Risiken oder unvollständige Beratung — all das kann zur Haftung führen.

Berufshaftpflicht

Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das bedeutet: Ihre Ansprüche sind in der Regel finanziell abgesichert.

Schadensersatz

Sie haben Anspruch auf Ersatz aller Schäden, die durch die fehlerhafte Beratung entstanden sind — einschließlich Nachzahlungen, Zinsen und entgangener Steuervorteile.

3

Jahre

Regelverjährung nach § 195 BGB

ab Kenntnis von Schaden und Fehler

Verjährung

Handeln Sie rechtzeitig

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist und Sie als Mandant Kenntnis von Schaden und Fehler erhalten haben. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre nach Kenntnis (§ 195 BGB).

Die genaue Dauer kann je nach Art des Anspruchs variieren. Zögern Sie daher nicht — lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Jetzt Verjährung prüfen lassen

Herausgabe von Unterlagen

Ihr Steuerberater verweigert die Unterlagen?

Als Mandant haben Sie das Recht, vom Steuerberater alle relevanten Unterlagen zu erhalten — für sich selbst oder zur Übergabe an einen neuen Steuerberater. Der Steuerberater ist gesetzlich verpflichtet, diese in angemessener Zeit und in geordnetem Zustand herauszugeben.

1

Schriftlicher Antrag

Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an und dokumentieren Sie den Vorgang.

2

Umfang und Zweck angeben

Benennen Sie konkret, welche Unterlagen Sie benötigen und wofür.

3

Frist setzen

Setzen Sie eine angemessene Frist zur Herausgabe. Unter bestimmten Umständen können Zurückbehaltungsrechte bestehen.

Rechtsschutzversicherung

Übernimmt Ihre Versicherung die Kosten?

Die Abdeckung durch Rechtsschutzversicherungen hängt von den Bedingungen Ihrer Police ab. Häufig sind Streitigkeiten mit Steuerberatern abgedeckt — spezielle Klauseln und Wartezeiten können jedoch gelten.

Wir empfehlen einen frühzeitigen Kontakt mit der Versicherung. Gerne stellen wir eine entsprechende Deckungsanfrage für Sie.

Was wir für Sie prüfen:

  • Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung
  • Spezielle Klauseln und mögliche Wartezeiten
  • Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer
  • Kostenrisiko und Erfolgsaussichten

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Welche Fehler des Steuerberaters begründen einen Schadensersatzanspruch?
Typische Fehler umfassen: falsche oder unvollständige Steuererklärungen, versäumte Fristen, fehlerhafte Rechtsauslegung, unterlassene Hinweise auf steuerliche Risiken und falsche Gestaltungsberatung. Entscheidend ist, dass durch den Fehler ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist.
Muss ich beweisen, dass mein Steuerberater einen Fehler gemacht hat?
Grundsätzlich tragen Sie als Mandant die Beweislast. Allerdings erleichtern die Dokumentationspflichten des Steuerberaters die Beweisführung erheblich. Wir helfen Ihnen, die relevanten Unterlagen zusammenzustellen und den Sachverhalt aufzuarbeiten.
Kann ich meinen Steuerberater verklagen, obwohl ich noch bei ihm bin?
Ja, ein Mandatsverhältnis schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, zunächst einen neuen Steuerberater zu beauftragen und die Unterlagen herauszufordern, bevor der Regressanspruch geltend gemacht wird.
Wie hoch sind die Kosten für die Durchsetzung meiner Ansprüche?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Aufwand des Verfahrens. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten. Wir prüfen für Sie die Deckung und informieren Sie vorab transparent über das Kostenrisiko.
Kann ich die Herausgabe meiner Unterlagen erzwingen?
Ja. Der Steuerberater ist gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet. Unter bestimmten Umständen kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen (z. B. bei offenen Honorarforderungen). In den meisten Fällen lässt sich die Herausgabe mit anwaltlicher Unterstützung schnell durchsetzen.

Kontakt

Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob Regressansprüche gegen Ihren Steuerberater bestehen — kostenlos und unverbindlich.

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01579-2589369

Adresse

Universitätsring 7, 06108 Halle (Saale)

Erreichbarkeit

Mo–Fr 10–19 Uhr